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Liebhaberei: Beurteilung
• Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat auch im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich Bedeutung; für die objektive Ertragsfähigkeit ist in derartigen Fällen kein anderes Kriterium heranzuziehen als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines absehbaren Zeitraumes. - (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)
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