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Gebäude: Gutachten
• Aus dem Umstand, dass ein Schätzungsgutachten über den Wert eines Zinshauses in Auftrag gegeben wird, ergibt sich nicht zwingend die Absicht zur Übertragung des Zinshauses. Ein derartiges Gutachten mag allenfalls die Grundlage für eine Übertragung bilden. - (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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