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Auslandsentsendung von Arbeitnehmern
• Die nach dem Gesetzeszweck gebotene Auslegung der Steuerbegünstigung gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 legt es nahe, auch jene Fälle der Auslandsentsendung von Arbeitnehmern miteinzubeziehen, in denen sich der inländische Arbeitgeber an der Anlagenerrichtung bloß beteiligt, indem er eine der im Gesetz aufgezählten Tätigkeiten zur Errichtung der Anlage beisteuert. Ob der inländische Arbeitgeber als Bauherr, Generalunternehmer, Subunternehmer oder in anderer Form unternehmerischer Kooperation an der Anlagenerrichtung mitwirkt, kann keinen Unterschied machen. - (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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