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Außergewöhnliche Belastung
• Der Ausfall einer dem Steuerpflichtigen gerichtlich zugesprochenen Klagsforderung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wintergartens und eines Saunazubaues stellt keine außergewöhnliche Belastung dar. - (§ 34 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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