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Steuerbefreiung: Personalgestellung an ausländische Unternehmen
• § 3 Abs. 1 Z 10 EStG ist so zu verstehen, dass die Steuerbefreiung im Falle einer Personalgestellung an ausländische Unternehmen unter denselben Voraussetzungen zusteht, wie sie bei einer Personalgestellung an inländische Unternehmen vorliegen müssen. - (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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