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Leistungen eines ärztlichen Ambulatoriums
Das FA beurteilte die Tätigkeit des ärztlichen Sanatoriums in der Form einer Kommanditgesellschaft als gewerbliche Tätigkeit, weil nicht alle Mitgesellschafter freiberuflich tätig waren. Diese ertragsteuerliche Beurteilung hat aber keine Auswirkung auf die umsatzsteuerliche unechte Befreiung. Die umsatzsteuerliche Befreiung kommt auch dann zum Zug, wenn einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen ().