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Gebührenpflicht ohne physische Urkunde?
Erweiterung des Urkundenbegriffs?
Durch die kürzliche Veröffentlichung des Protokolles der "Bundessteuertagung 2004 Gebühren Verkehrsteuern Bewertung" und des Entwurfes der Gebührenrichtlinien 2006 des Bundesministeriums für Finanzen hat das Thema zuletzt von Seiten des Gesetzgebers neuen wesentlichen Input erfahren. Dabei ist vor allem anzumerken, dass nach den bisher veröffentlichen Aussagen des Bundesministeriums für Finanzen das Entstehen der Gebührenpflicht nach den Bestimmungen des Gebührengesetzes vom Ausdruck der elektronischen Urkunde abhängig sei. Diese Meinung wird nun in Rz. 543 der Gebührenrichtlinien 2006 revidiert; vielmehr soll Gebührenpflicht unabhängig vom Ausdrucken der Urkunde entstehen. Damit manifestiert sich auch innerhalb der Finanzverwaltung ein Meinungsumschwung in Richtung Verschärfung der Gebührenpflicht. Am Rande sei angemerkt, dass allerdings gemäß Rz. 682 des Entwurfes der Gebührenrichtlinien 2006 eine Gebührenanzeige mittels "Internet-Technologie" bzw. Telefax weiterhin nicht zulässig ist.
1. Historische Wurzeln
Das Gebührengesetz 1957 hat seine Wurzeln im alten österreichischen Gebührenrecht, welches auf einer Papierverbrauchssteuer basierte. Zentral war und ist daher im Gebührengesetz stets der Begriff...