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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite R 4

Parkgebühren Graz

Dem § 2a Grazer ParkGebV darf bei gesetzeskonformer Auslegung nicht die Bedeutung beigemessen werden, er ermächtigte zur Erhebung einer pauschalen Parkgebühr ohne Vorliegen einer Pauschalierungsvereinbarung. - (§ 2a Grazer ParkGebV), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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