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Gebührenanspruch von Zeugen
• Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Frage der Bescheinigung von jener der Behauptung eines konkreten Vermögensschadens zu unterscheiden. Es ist jedenfalls zu fordern, dass der selbstständig erwerbstätige Zeuge konkret den Entgang einer oder mehrerer Verdienstmöglichkeiten behauptet, was in vielen Fällen durchaus eine Aufgliederung erforderlich machen wird. - (§ 18 GebAG), (Abweisung)
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