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SWK 1, 1. Jänner 2006, Seite R 3
Gerichtsgebühren: Billigkeitsprüfung
• Für amtswegig vorgestreckte Kosten ist eine Billigkeitsprüfung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. - (§ 2 Abs. 2 GEG), (Abweisung)
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