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ÖBA 5, Mai 2018, Seite 346

Außerordentliche Kündigung eines FX-Kredits

§ 987 ABGB; § 502 ZPO

Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Kündigung des endfälligen Kreditvertrags kann darin liegen, dass der Kreditnehmer den Tilgungsträger nicht mehr wie vereinbart bespart.

Aus der Begründung:

Das kl Bankunternehmen räumte [dem bekl Verbraucher] einen zum endfälligen Einmalkredit iHv € 165.000, ausnutzbar in CHF, ein. Die Zinsen waren quartalsweise fällig. Als Tilgungsträger diente eine fondsgebundene Lebensversicherung, deren Abtretung an die Kl vereinbart wurde. Zur Besicherung des Kredits wurde eine Simultanhöchstbetragshypothek über € 200.000 auf Liegenschaften des Bekl eingetragen. Betreffend eine Liegenschaft, mit der untrennbar Wohnungseigentum verbunden ist, wurde eine Pfandbestellungsurkunde über € 70.000 errichtet, die jederzeit im ersten Geldlastenrang verbücherungsfähig sein sollte; ohne Zustimmung der Kl sollte die Pfandliegenschaft weder belastet noch ganz oder tw veräußert werden. Vereinbart wurde die Geltung der AGB der Kl und deren Allgemeine Privatkreditbedingungen. Letztere sehen in Pkt 9 eine Kündigung aus wichtigem Grund vor, insb im Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse durch die die Erfüllung v...

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