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Ausfuhrerstattung
• Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung ist die Ausfuhr reinrassiger Zuchtrinder. Eine Ausfuhrerstattung steht grundsätzlich nur zu, wenn die in der Ausfuhrmeldung angegebene Bezeichnung der Ware zutreffend ist. - (§ 1 Abs. 5 Ausfuhrerstattungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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