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Anzeigenabgabe OÖ
• Eine Anzeige-Abgabenpflicht nach dem OÖ AnzAbgG bzw. der Linzer AnzAbgO setzt voraus, dass die Publikation auch unter Weglassung sämtlicher Anzeigen die Qualifikation eines Druckwerkes erfüllt. Die bloße Verbreitung von Anzeigen allein ist nach diesen Bestimmungen nicht steuerpflichtig. Die Abgabepflicht setzt vielmehr voraus, dass abgesehen vom Inseratenteil oder den eingestreuten Anzeigen auch ein sonstiger ("redaktioneller") Text vorhanden. - (§ 4 OÖ AnzAbgG), (Abweisung)
(, 2005/17/0031)