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Kanalisationsbeitrag Stmk.
• Gemäß § 4 Abs. 4 Stmk. KanalAbgG 1955 sind bei Zu-, Auf-, Ein- und Umbauten von Baulichkeiten, für welche bereits ein Kanalisationsbeitrag entrichtet wurde, der Berechnung des ergänzenden Kanalisationsbeitrages lediglich die neuverbaute Fläche und neu errichteten Geschoße zu Grunde zu legen. - (§ 4 Abs. 4 Stmk. KanalAbgG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 2005/17/0029)