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Getränkeabgabe Stmk.
• Die Stmk. LAO, das Stmk. Getränke- und Speiseeisabgabegesetz sowie die Verordnung des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde enthalten keine Abgabenbefreiung von der Getränkeabgabe für gemeinnützige Einrichtungen. - (§ 32 Stmk LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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