Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsführertätigkeit eines Personengesellschafters - Leistungsvereinigung oder Leistungsaustausch?
Neue Denkanstöße durch Rechtsprechung des BFH und des EuGH
Nach herrschender Auffassung ist in Österreich bei der Geschäftsführertätigkeit eines Personengesellschafters - auch bei Gewährung eines Sonderentgelts - von einer nicht steuerbaren Leistungsvereinigung auszugehen. Für eine Leistungsvereinigung spricht das stichhaltige Argument, dass Personengesellschaften nicht selbst handeln können und sich deshalb ihrer Gesellschafter bedienen. Neue Entwicklungen in der Rsp. des BFH sowie Aussagen des EuGH zur Auslegung der 6. MwSt-RL geben jedoch Denkanstöße, ob nicht die Annahme eines Leistungsaustausches zutreffender wäre. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der steuerbaren Geschäftsführertätigkeit eines Personengesellschafters ergeben würden. Einer genaueren Betrachtung bedarf die besondere Stellung des Kommanditisten und die sich daraus ergebenden Probleme.
1. Argumente für die Annahme einer Leistungsvereinigung
In Österreich wird der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft nicht als Unternehmer angesehen, weil er nicht in einem Leistungsaustausch mit der Gesellschaft steht, sondern seine Leistung für die Gesellschaft erbringt. Demnach wird von einer Leistungsvereinigung ausgegangen. Nach Auf...