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Wirtschaftsgüter: Zurechnung
• Kinder können nicht schon deshalb als wirtschaftliche Eigentümer der von ihren Eltern angeschafften Wirtschaftsgüter angesehen werden, weil sie im Hinblick auf eine beabsichtigte Rechtsnachfolge in Verwaltungsentscheidungen ihrer Eltern miteingebunden werden. - (§ 24 BAO), (Abweisung)
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