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Behandlung der freiwilligen Abfertigung bei Übernahme eines Arbeitsvertrags
Ermöglicht eine Dreiparteieneinigung die Beibehaltung der begünstigten Besteuerung der freiwilligen Abfertigung?
Dienstverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem liegt, unterliegen grundsätzlich dem System der Abfertigung "alt", es sei denn, es wurde durch die so genannte Variante "Übertragen" oder die Variante "Einfrieren" eine individuelle Einigung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer erzielt. Sollte dem nicht so sein, kann wegen Beibehaltung des Systems der Abfertigung "alt" jedoch nach wie vor die steuerliche Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG für freiwillige Abfertigungen genützt werden. Der gegenständliche Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Übernahme eines Arbeitsvertrags im Sinne einer Dreiparteieneinigung ohne Vorliegen eines Betriebsübergangs ebenfalls die Beibehaltung der begünstigten Besteuerung der freiwilligen Abfertigung ermöglicht.
1. Rechtliche Ausführungen
1.1. Steuerliche Behandlung der freiwilligen Abfertigung
Freiwillige Abfertigungen, die bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis zur Auszahlung gelangen, sind gem. § 67 Abs. 6, 1. Fall EStG im Ausmaß eines Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölft Monate mit 6 % besteuerungsfähig (so genannte "Viertelregelung").
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Sinne der so genannten "Zwölftelregelung" durch den Nach...