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VfGH prüft Lehrbeauftragtenregelung für Erwachsenenbildungseinrichtungen
Ausdehnung einer unbefriedigenden Rechtslage auf alle Lehrbeauftragten?
Seit 2001 richtet sich die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Lehrbeauftragten danach, ob sie an einer Erwachsenenbildungseinrichtung unterrichten oder nicht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nunmehr mit Beschluss vom ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Ausnahme für Erwachsenenbildungseinrichtungen eingeleitet. Im Gesetzesprüfungsbeschluss geht der VfGH vorläufig davon aus, dass die Dienstverhältnisfiktion im Hinblick auf die damit erzielte Vereinfachung unbedenklich ist. Die Ausnahme für die Erwachsenenbildungseinrichtungen sieht der VfGH allerdings vorläufig als verfassungswidrig an. Sollte allerdings die Ausnahme für die Erwachsenenbildungseinrichtungen fallen und die Dienstverhältnisfiktion für Lehrbeauftragte als solche bestehen bleiben, dann würde eine unbefriedigende Rechtslage nunmehr für alle Bildungseinrichtungen gelten. Im Hinblick auf die Verteuerung, die diese Dienstnehmerfiktion für die Auftraggeber schafft, und die - vor allem im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - bestehenden Einordnungsprobleme sollte diese Dienstnehmerfiktion u. E. jedoch generell überdacht werden. Eine "Rückkehr" zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts...