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Kein Sachbezug bei nicht privater Verwendung eines Firmen-Kfz
Kein Sachbezug bei nicht privater Verwendung eines Firmen-Kfz (§ 15 EStG)
Den beiden Geschäftsführern einer GesmbH wurde jeweils ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt. Kilometeraufzeichnungen wurden nicht geführt. Die beiden Geschäftsführer legten eine Vereinbarung vor, in der sie "auf eine private Nutzung verzichteten. Sollte eine Privatfahrt dennoch erfolgen, dann werden sie dafür das amtliche Kilometergeld bezahlen." Der VwGH betont, das die bloße Möglichkeit einer Privatnutzung allein noch nicht zu einem Sachbezug führt. Da sich die Behörde nicht mit dem Vorbringen der beiden Geschäftsführer auseinander gesetzt, sondern eine Privatnutzung nach den Erfahrungen des täglichen Lebens angenommen hat, wurde der Bescheid aus Verfahrensgründen aufgehoben ().