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Liebhaberei und Verkauf
Liebhaberei und Verkauf (§ 2 EStG)
Das FA hat bei einer 1991 angeschafften und vermieteten Eigentumswohnung Liebhaberei angenommen, weil die Wohnung 1998 verkauft worden ist. Der VwGH verweist auf seine Rechtsprechung, nach der ein vorzeitiger Verkauf nicht zur Liebhaberei führt, wenn der StPfl. den Beweis führen kann, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Vermietung bis zur Erreichung des Gesamtüberschusses gerichtet war ().