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Liebhaberei für Teilbetrieb
Liebhaberei für Teilbetrieb (§ 2 EStG)
Dass die Einkünfte von Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbetrieb führen, stets und in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte gelten, bedeutet nicht, dass nicht hinsichtlich einzelner Teilbereiche von Liebhaberei ausgegangen werden kann. Daher ist an Hand der Liebhaberei-VO zu untersuchen, ob im konkreten Fall eine verlustbringende Leasingtätigkeit als eigenständiger Teilbereich anzusehen ist ().