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SWK 7, 1. März 2006, Seite 20

Keine Gebühren bei Kirchenaustritt

In Richtigstellung der Veröffentlichung in SWK-Heft 3/2006 (Ecolex Nr. 01/2006) gibt das BMF bekannt, dass weder ein an die Behörde gerichtetes Schreiben, mit dem der Kirchenaustritt erklärt wird, noch eine diesbezüglich die Eingabe vertretende Niederschrift der Gebühr nach dem Gebührengesetz unterliegt.

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