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Investitionszuwachsprämie: Bemessungsgrundlage
• Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie kommt es ausschließlich auf die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten an. Zuschüsse, die nicht zu den in § 6 Z 10 EStG genannten Subventionen gehören, mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes nicht. - (§ 108e EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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