Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftssteuer: Bewertung in- und ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Dem EuGH wurde die Rechtsfrage vorgelegt, ob es vereinbar ist, wenn für Zwecke der Erbschaftssteuer in einem Mitgliedstaat gelegenes ausländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit dem gemeinen Wert (auch für Österreich sieht dies § 26 BewG vor) angesetzt wird, während für inländisches Vermögen die wesentlich günstigeren Einheitswerte anzusetzen sind (BFH , II R35/05, in BB 2006, 1430).