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Erlässe der Finanzverwaltung als Rechtsquelle: Judikaturwende des VwGH?
Sind Richtlinien verbindlich?
Der Verwaltungsgerichtshof hielt bisher unter Berufung auf das Legalitätsprinzip des Art. 18 Abs. 1 B-VG in ständiger Rechtsprechung fest, dass Erlässe der Finanzverwaltung mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt keine für den Verwaltungsgerichtshof maßgebende Rechtsquelle darstellen. Da Erlässe der Finanzverwaltung keine Rechten und Pflichten der Steuerpflichtigen zu begründen vermögen, sah sich der Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit auch nicht veranlasst, die in einem konkreten Fall eingeschlagene Vorgangsweise der Abgabebehörden auf ihre Übereinstimmung mit den in einem angefochtenen Bescheid wiedergegebenen Erlassmeinungen zu überprüfen. In einer jüngsten Entscheidung scheint der Verwaltungsgerichtshof dagegen eine rechtliche Bindung der Erlässe der Finanzverwaltung zu bejahen. Bedeutet dies eine Judikaturwende zur Frage der Rechtsquelleneigenschaft von Steuererlässen oder handelt es sich nur um einen Ausreißer?
1. Zu Grunde liegender Sachverhalt und Rechtsfragen
Dem Erkenntnis liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes hat der Endverbraucher die Möglichkeit, für die Energielieferung ein vom Netzbetreiber unterschiedliches Unternehmen zu wähl...