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Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche Übertragung bei öffentlicher Hand
Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger der öffentlichen Verwaltung auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Rechtsträger ist, ist keine freigiebige Zuwendung und deshalb auch nicht von der Besteuerung ausgenommen (BFH , II R15/04, in BB 2006, 1259).