zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2006, Seite S 825

Kleinunternehmer und Verzichtserklärung

Zur Frage der Bindungswirkung

Gerhard Gaedke

1. Sachverhalt

Ein Unternehmer eröffnet im Jahr 01 seinen Gewerbebetrieb, ersucht das zuständige Finanzamt um eine Steuer- sowie UID-Nummer und wird aufgefordert, vor Erledigung seines Antrages seinen Umsatz im laufenden und nächstfolgenden Jahr bekannt zu geben. Er erklärt, dies nicht abschätzen zu können, jedenfalls habe er Vorsteuern. Nunmehr wird er vom Finanzamt gedrängt, eine Optionserklärung gem. § 6 Abs. 3 UStG 1994 abzugeben, was er - da er zur vorfinanzierten Vorsteuer kommen möchte - auch tut. Im laufenden Jahr erzielt er dann Umsätze über 22.000 Euro. Nach mehreren Veranlagungsjahren sinken seine Umsätze unter 22.000 Euro p. a., und er erklärt seine Umsätze in der Folge als Kleinunternehmer. Dem Abgabepflichtigen wird anlässlich der Schlussbesprechung nach stattgefundener Betriebsprüfung eröffnet, dass er im Jahr 01 eine Verzichtserklärung abgegeben und diese bisher nicht widerrufen habe, somit schulde er die Umsatzsteuer für Jahre mit Umsätzen unter 22.000 Euro.

2. Wie sieht nunmehr die Rechtslage aus?

Wird im Jahr 01 eine Verzichtserklärung abgegeben, aber tatsächlich im Laufe des Jahres die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschritten, wird die Verzichtserklärung damit gegenstandslos; sie "e...

Daten werden geladen...