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Außergewöhnliche Abschreibung bei Mietobjekt
Außergewöhnliche Abschreibung bei Mietobjekt (§ 8, § 28 EStG)
Die Bfr. haben ein Einfamilienhaus steuerlich anerkannt vermietet und 1999 die Vermietung eingestellt. Dabei wurde der Restbuchwert mit fast 82.200 Euro als außergewöhnliche technische Abnutzung geltend gemacht. Dies wurde von der Behörde nicht S. K 16anerkannt, weil die Vermietung eingestellt worden ist. Doch wurde das Grundstück mit einem Baurechtsvertrag an eine Gesellschaft, die das Gebäude abgerissen und ein Bürogebäude darauf erreichet hat, vermietet. Da auch der Baurechtszins zu Einkünften aus Vermietung führt, war die außergewöhnliche Abschreibung anzuerkennen ().