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Teilwertabschreibung
Teilwertabschreibung (§ 6 EStG)
Die Bfr. haben eine Nachbarliegenschaft zu einem überhöhten Preis von 290.000 Euro gekauft, um ihren Betrieb ausweiten zu können. Auf Grund eines Gutachtens wurde in der nächsten Bilanz eine Teilwertabschreibung von 156.000 Euro vorgenommen. Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt die Vermutung, dass die Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil vom Unternehmer angenommen werden kann dass er - Fehlinvestitionen ausgenommen - nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb wert ist ().