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Nochmals: Kostentragung bei Abgabenermittlung/-erklärung/-entrichtung durch den Steuerpflichtigen ohne Grenzen?
Eine Replik auf Langegger, SWK-Heft 25/2006, Seite T 94
Zum Beitrag von Herbert Langegger, SWK-Heft 25/2006, Seite T 94, ist Folgendes festzuhalten:
1. Art. 1 zum 1. Zusatzprotokoll zur MRK sieht sehr wohl in Absatz 1 einen Gesetzesvorbehalt vor. Absatz 2 ist in unmittelbarem Zusammenhang mit Absatz 1 zu lesen; er formuliert im Sinne eines "Ausführungsgesetzesvorbehaltes" jene Bedingungen aus, unter denen ein gesetzlicher Eingriff jedenfalls zulässig ist. Ein solcher vom Gesetzesvorbehalt gedeckter Eingriff ist insbesondere einer hinsichtlich der Zahlung der Steuern und sonstiger Abgaben.
2. Es kommt somit nicht zur behaupteten Überlagerung (bzw. materiellen Unanwendbarkeit) von Art. 5 StGG durch Art. 1 zum 1. Zusatzprotokoll zur MRK, vielmehr kommt Art. 1 zum 1. Zusatzprotokoll zur MRK insoweit klarstellende Bedeutung zu, als Steuern und Abgaben eindeutig vom Gesetzesvorbehalt erfasst sind. Anders wäre es auch nicht zu erklären, dass der VfGH in ständiger Rechtssprechung bis dato auf Art. 5 StGG Bezug nimmt und zahlreiche namhafte Autoren sich mit Art. 5 StGG auseinandersetzen.
3. Der Verfassungsgerichtshof betont in seiner jüngeren Judikatur - das sei positiv erwähnt - zunehmend die Bedeutung des öffentlichen Interesses und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eben wenn...