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Körperschaft: Gemeinnützigkeit
• Die ausschließliche Tätigkeit einer Körperschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes ist als gemeinnützig im Sinne des § 35 BAO zu beurteilen. Mit einer solchen Betätigung fördert eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke unmittelbar. - (§ 35 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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