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Familienbeihilfe: Anspruch
• Der Tatbestand des § 6 Abs. 2 lit. d FLAG (Anspruch auf Familienbeihilfe) stellt nicht auf eine konkrete Höhe des Grades der Behinderung ab, sondern auf das Fehlen der Fähigkeit, sich den Unterhalt zu verschaffen. Nach der Rechtsprechung des VwGH widerlegt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit die Annahme, das Kind sei infolge seiner Behinderung außer Stande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. - (§ 6 Abs. 2 lit. d FLAG), (Abweisung)
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