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Betriebsausgaben: Zinsen
• In Zusammenschau der Übergabe der Liegenschaft an die Tochter des Beschwerdeführers unter Vorbehalt des Fruchtgenusses an der Liegenschaft und der (einen Tag später vereinbarten) Verpachtung der Liegenschaft durch den Fruchtnießer (Beschwerdeführer) an die Eigentümerin der Liegenschaft (Tochter) gegen ein jährliches Pachtentgelt stellt sich das Gesamtbild wirtschaftlich so dar, dass die Verwendung dieser Liegenschaft zu Einkünften des Beschwerdeführers führt. Solange solche Zahlungen erfolgen - und keine Liebhaberei vorliegt -, kann sich der Beschwerdeführer aber die Zinsen aus der Fremdfinanzierung bei der Ermittlung der durch diese Zahlung erzielten Einkünfte abziehen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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