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Der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
Übereinstimmungen zwischen VwGH, EuGH und aktueller Rechtslage
Krumenacker verneint in SWK-Heft 18/2006, Seite S 542 ff., eine Bindung an die Rechtsprechung des EuGH. Die historische Entwicklung und teleologische Überlegungen ergeben jedoch im Kern einen Gleichklang der Rechtsprechung des VwGH, des EuGH und der aktuellen Rechtslage. Darüber hinaus werden Szenarien einer künftigen Fortentwicklung der österreichischen Umsatzsteuer aufgezeigt.
I. Der Ausgangsfall
Ein Hotelier wohnt mit seiner Familie im Hotelgebäude und nutzt so 15 % der Nutzfläche privat.
II. Voller Vorsteuerabzug nach Rechtsprechung, Lehre und Verwaltungspraxis zum UStG 1972
1. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes
Der Verwaltungsgerichtshof gewährt im Eingangsfall den vollen Vorsteuerabzug nach § 12 UStG 1972 und begründet dies in seinem Erkenntnis vom , 82/14/0100, 0103, 0104, wie folgt:
"Das Vorbringen der belangten Behörde, daß der Beschwerdeführer bei Zurechnung der Wohnräume zum Betriebsvermögen im Wege des § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1972 gegenüber einer Zurechnung zum Privatvermögen verschiedene Vorteile hätte - laut Gegenschrift den sofortigen Vorsteuerabzug als Finanzierungsvorteil, vorwiegend mit 18 % in Rechnung gestellte Vorsteuern gegenüber der Nutzungsentnahmebesteuerung mit 8 %, zeitlich begrenzte Vorsteuerberic...