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Pensionsabfindungen
Pensionsabfindungen (§ 67 Abs. 8 EStG)
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH liegen begünstigte Pensionsabfindungen nur dann vor, wenn die Zahlungen in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden. Die Abgeltung einer bloßen Pensionsanwartschaft fällt damit nicht unter die Begünstigung ().