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SWK 22, 1. August 2006, Seite K 12

Bürgschaft durch GmbH-Gesellschafter

Bürgschaft durch GmbH-Gesellschafter (§ 4 Abs. 4, § 31 EStG)

Hat der betrieblich beteiligte Gesellschafter einer GmbH (hält die Beteiligung im BV seines Einzelunternehmens) oder eine diesem nahe stehenden Person die Bürgschaft für Schulden der GmbH übernommen und löst der Bürge die Bürgschaft durch eine befreiende Übernahme der Hauptschuld ab, so führt diese Schuldübernahme nur insoweit zu einer verdeckten Einlage des Gesellschafter in das Vermögen der GmbH und damit zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung, als der im Zeitpunkt der Ablösung der Bürgschaft bestehende Freistellungsanspruch des Bürgen gegenüber der GmbH noch werthaltig war. Die Bürgschaftsübernahme wurde betrieblich veranlasst als Stützung der durch intensive geschäftliche Beziehungen verbundenen GmbH und damit als Stärkung der Beteiligung angesehen. Mit der Zahlung der Bürgschaft erwirbt der Gesellschafter eine inhaltsgleiche Regressforderung. Sobald und soweit diese Forderung gegenüber der GmbH wegen der Insolvenz oder Beendigung der Tätigkeit nicht mehr realisierbar war, steht der entsprechende Betriebsausgabenabzug zu (BFH , XR 36/02 in BB 2006, S 1091).

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