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SWK 22, 1. August 2006, Seite T 85

Die Sehnsucht nach mehr Staat oder eine Kontrollmitteilung (§ 109a EStG 1988) ist kein Lohnzettel

Anmerkungen zu Kohler, SWK-Heft 19/2006, Seite S 761

Gerhard Kohler

(BMF) In Zeiten, in denen staatliches Handeln vor dem Hintergrund einer möglichen Beeinträchtigung von Bürgerrechten zunehmen kritisch hinterfragt wird, möchte Kohler - zwecks Entlastung des Bürgers - mehr Staat bei der Einkommensteuerveranlagung. Das offenbart nicht nur ein grundlegend falsches Verständnis vom Sinn und Zweck des § 109a EStG 1988, sondern führt bei näherer Betrachtung zu keinerlei Vorteil - weder für den Bürger noch für den Staat.

Mitteilungen nach § 109a EStG 1988 werden Kohler zufolge von der Finanzverwaltung nicht ausgewertet. In der Praxis kommt es vor, dass Steuerpflichtige, die von einer Mitteilung betroffen sind, keine Steuererklärung abgeben, weil sie der Meinung sind, dass - wie bei mehreren Dienstverhältnissen - ohnedies von Amts wegen eine Veranlagung erfolgt. Mangels Auswertung ist die Kontrollmitteilung ein "Instrumentarium der Verwirrung", das zu keiner Erhöhung des Steueraufkommens beiträgt und nur Unternehmer belastet.

Die Unklarheit lässt sich aufklären: Die (Kontroll-)Mitteilung nach § 109a EStG 1988 ist kein Lohnzettel und war seitens des Gesetzgebers auch nie als solcher gedacht. Kontrollmitteilungen sind Informationen, die dem Finanzamt helfen, eine korrekte Einkommensteuerveranlagung durchzuf...

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