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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite R 44
Fristversäumung
• Das Fehlen eines wirksamen Kontrollsystems begründet ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden an der Fristversäumung. - (§ 71 Abs. 1 Z 1 AVG), (Abweisung)
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