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VfGH: Anlassfall-Wirkung
• Die Judikatur zur Anlassfall-Wirkung wurde hinsichtlich Beschwerden in Zusammenhang mit § 12 Abs. 6 und 7 IESG i. d. F. der Budgetbegleitgesetze 2000, BGBl. I 26/2000, und 2001, BGBl. 142/2000, weiterentwickelt: Werden Beschwerdeführer nach Bekanntmachung eines Prüfungsbeschlusses S. R 43derart initiativ, dass sie erst den Prüfungsbeschluss zum Anlass nehmen, den Rechtsweg in den unteren Instanzen zu beginnen, werden diese Beschwerden dem Anlassfall nicht gleichgestellt, auch wenn sie vor dem Beginn der Beratungen im Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfungs-Verfahren im VfGH eingelangt sind. - (§ 12 Abs. 6 und 7 IESG; Art. 139 Abs. 6 B-VG; Art. 140 Abs. 7 B-VG)
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