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VfGH: MarktordnungsG
• Die Wortfolge "Erzeuger- und" in § 99 Abs. 1 Z. 5 MOG 1985 i. d. F. BGBl. I 108/2001 wird aufgehoben; eine allgemeine Verweisung auf das gesamte gemeinschaftsrechtliche Marktordnungsrecht widerspricht dem Bestimmtheitsgebot des Art. 18 B-VG. - (§ 99 Abs. 1 Z 5 MOG 1985 i. d. F. BGBl. I 108/2001)
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