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VfGH: NormverbrauchsabgabeG
• Die Worte ", das gemäß § 1 Z 2 der gewerblichen Vermietung dient, nach Ablauf der Vermietung im Inland" sowie "an den Vermieter" in § 12a NormverbrauchsabgabeG 1991 werden wegen Unsachlichkeit der Beschränkung der Erstattungsregelung auf Leasing-Unternehmen aufgehoben. - (§ 12a NoVAG 1991)
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