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SWK 16, 5. Juni 2006, Seite R 41

VfGH: ErbschaftssteuerG

Die Auslegung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbschaftssteuerG, wonach ausschließlich auf die (zivilrechtliche) Verfügungsmöglichkeit über den einbezahlten und am Todestag der Erblasserin auf einem Treuhandkonto (Anderkonto) erliegenden Kaufpreis abgestellt wird, steht in Widerspruch zum Verfassungsauftrag des § 1 EndbesteuerungsG. - (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG), (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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