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VfGH: Marktordnung Wien
• Die Wortfolge ",die Christkindlmärkte" im Eingangssatz des § 57 Wiener Marktordnung 1991 sowie die Wortfolge "und die Christkindlmärkte" in der Z 4 wird wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Marktfreiheit (Vergabe der Marktplätze) als gesetzwidrig aufgehoben. - (§ 57 Wr. Marktordnung)
( V 71, 72/04 u. a.)