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Änderung des Bundesgesetzes über den unabhängigen Finanzsenat
Unabhängigkeit bleibt gewahrt
Der Entwurf der Novelle zum UFSG liegt vor. Die befürchtete Entmachtung der Vollversammlung und die damit einhergehende Gefährdung der Unabhängigkeitsind abgewandt. Bei der Durchsicht des Entwurfs stechen vor allem folgende zentrale Anliegen ins Auge:
• Der Entwurf ist von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und eines Leistungscontrollings geprägt. Effiziente Entscheidungsfindung und Controlling tragen den Grundsätzen der Einfachheit, Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung. Eine möglichst kurze Entscheidungsdauer ist auch vom Standpunkt der Berufungswerber wünschenswert.
• Die Leitungsaufgaben der Präsidentin werden von den Aufgaben der Vollversammlung abgegrenzt.
• Die Veröffentlichung der Entscheidungen des UFS im Internet soll dem Grundsatz der Transparenz Rechnung tragen. Eine allgemein zugängliche, kostenlose Rechtsdokumentation entspricht dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung.
1. Befugnisse der Vollversammlung
Die Kompetenzen der Vollversammlung bleiben weitgehend unangetastet. Die Entscheidungskompetenz über die Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen der Mitglieder des UFS liegt weiterhin bei der Vollversammlung. Die Vollversammlung hat Richt...