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AgB: Schulgeld
• Dass Schulgeld als Kosten der Berufsausbildung beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellt, hat der VwGH schon wiederholt ausgesprochen. - (§ 34 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)
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