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SWK 23, 15. August 2006, Seite R 63

Bürgschaft: Übernahme

Die Übernahme von Bürgschaften zählt nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters, und daher spricht die Verkehrsauffassung von vornherein nicht für die von § 4 Abs. 4 EStG 1988 S. R 64für die Betriebsausgabeneigenschaft geforderte Veranlassung der Aufwendungen oder Ausgaben aus einer übernommenen Bürgschaft durch dessen Betrieb. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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