zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 2006, Seite R 63

Kanalbenützungsgebühren

Wie sich aus dem Bgld. Kanalanschlussgesetz 1989 ergibt, umfasst der Begriff der Kanalisationsanlage im Sinne dieses Gesetzes auch Kanalanlagen zu Ableitung von Niederschlagsgewässern. Soweit solche Abwässer vor der Einleitung in Gewässer nicht zu reinigen sind (und ihre Einleitung dennoch nach § 32 WRG zulässig ist), ist eine Reinigung nicht erforderlich. Der gegenständliche "Oberflächenkanal" ist somit Teil der Kanalisationsanlage der mitbeteiligten Gemeinde, und der Beschwerdeführer ist zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühren verpflichtet. - (§ 2 Bgld. KanalanschlußG 1989), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...