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SWK 23, 15. August 2006, Seite R 62

Vergleich: Bemessungsgrundlage

Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjektes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet, die Zahlung des Benützungsentgeltes ohne datumsmäßige Fixierung eines Endtermines vereinbart, so ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH als Bemessungsgrundlage für die Verpflichtung zur Leistung des Benützungsentgeltes der zehnfache Wert der Jahresleistung heranzuziehen. - (§ 58 JN), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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