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SWK 23, 15. August 2006, Seite W 107

Prüfungen für Arbeitsstätten

(SWK) - Der Unternehmer ist einer immer größer werdenden Normenflut ausgesetzt. Ein Teil dieser Verpflichtungen umfasst Prüfpflichten sowie Prüffristen, deren Einhaltung die jeweiligen Gesetze oder Verordnungen vorschreiben. Im Arbeitnehmerschutzbereich gibt es eine Reihe von Vorschriften, welche Prüfungen von Arbeitsmitteln und -geräten vorsehen. Die Rechtsgrundlagen hierzu bilden hauptsächlich das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Arbeitsmittelverordnung. Zusätzlich kann die Behörde auch in Bescheiden, beispielsweise in der Betriebsanlagengenehmigung, unter Umständen weitere Verpflichtungen aufstellen. In einem Beitrag im Juli-Heft der ASoK erläutert Dr. Hans Trattner die wesentlichen Vorschriften, die Prüfpflichten, besonders auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes, enthalten.

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